Jede Privatperson, oder Juristische Person kann Stifter werden.
Gutes tun und Steuern sparen.
Die Stiftung ist unter der Steuernummer 21/215/58130 vom Finanzamt Goslar mit Bescheid vom 23.10.2008 als gemeinnützige Einrichtung anerkannt.
Bankverbindung
Stiftung Schlägel und EisenSparkasse Essen
IBAN: DE20 36050105 0000 430 504
BIC: SPESDE3EXXX
Unter Zweck bitte „ZUSTIFTUNG“ angeben !
Gutes tun und Steuern sparen
Als Stiftender genießt man besondere Steuervorteile, die zum 1. Januar 2007 noch erweitert wurden:
- Bis zu 20% des Einkommens können jährlich für gemeinnützige Zwecke gestiftet oder gespendet und steuerlich geltend gemacht werden.
- Als zulässige Höchstgrenze einer einmaligen Zuwendung wurde 1Mio€ festgelegt, für Eheleute 2Mio€, die innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben werden können.
- über 1 Mio€ gilt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag.
- Unternehmen haben auch Spielräume für gemeinnütziges Handeln. Bis zu 0,4% der Summe von Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern sind steuerlich absetzbar.
- Außerdem können durch die übertragung oder Teilübertragung eines Nachlasses Erbschafts- und Schenkungssteuer vermieden werden. Die Stiftung muss 24 Monate nach dem Eintreten des Erbfalls oder der Schenkung erfolgt sein.
